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Hundesteuer in Deutschland
 
Die Hundesteuer wird von den Gemeinden für das Halten eines Hundes zu privaten Zwecken erhoben. Die Gemeinden legen daher in ihren Satzungen die Regelungen zur Höhe und Befreiungsmöglichkeiten selbst fest. Daher variiert der Satz auch von Gemeinde zu Gemeinde.
 
So variiert auch die Höhe vom 1. Hund des Haushaltes zu jedem weiteren, für Listenhunde werden meist erhöhte Sätze verlangt. Allerdings gibt es auch Nachlässe bzw. Befreiungen für Blindenhunde, Assistenzhunde, Hunde in und aus dem Tierschutz, und für persönlich finanzielle Umstände etc. Fragen Sie daher gezielt nach solchen Nachlässen in ihrer Gemeindevertretung nach, wenn Sie ihren Hund dort anmelden.
 
Möchten Sie wissen, wie viel Hundesteuer Sie in Ihrem oder einem anderen Gemeindebezirk bezahlen müssen, dann schauen Sie hier
 
   www.tiervermittlung.de/hundesteuer
 
Übrigens: Wer nicht bezahlt begeht im Moment nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Steuerhinterziehung! Allerdings dürfen die Gemeinden die Nichtzahlung mit einem Bußgeld und einer Nachzahlungsaufforderung von bis zu 4 Jahren belegen.
 
 
Initiative zur Abschaffung
Nach einigen Jahren des Kampfes durch die Instanzen der Justiz hindurch, hat im Juli 2011 der Wirtschaftsanwalt Elmar Vitt aus Salzhausen, selbst Hundehalter von 2 Yorkshire Terriern, nun Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Annahme dieser Klage wurde am 26.1.2012 mit einer kurzen Begründung abgewiesen. Dadurch ist der Weg nun frei,
um die Klage erneut vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg einzureichen.
Eine Initiative von Deutscher Tierschutzbund, VDH, Tasso und dem Hundemagazin DOGS sammelt Unterschriften, um das öffentliche Interesse an den Klagen der Rechtsanwälte gegen die Hundesteuer zu belegen. Möchten Sie mehr Informationen oder an der Unterschriftenaktion teilnehmen, dann klicken Sie hier
 
   www.dogs-magazin.de/hundesteuer  
 
NEU 7/2013:
Klage gegen die umstrittene Hundesteuer gestoppt

Die Klage gegen die umstrittene Hundesteuer wird aus formalen Gründen nicht weiterverhandelt. Die Begründung: verschwundene Akten! Und obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugibt, dass das Versehen auf seiner Seite liegt, ist eine Fristverlängerung und das erneute Einreichen der Unterlagen nicht möglich. Mehr als 100.000 Unterschriften hatten Tierfreunde gegen die Hundesteuer in Deutschland gesammelt. Wie es jetzt weitergeht, könnt ihr in der Pressemitteilung von DOGS unter www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Hundesteuer lesen.
 
 
Hundesteuer im Ausland
 
In den meisten anderen EU-Ländern wurde die Hundesteuer vor Jahren abgeschafft.
 
 
 
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